Impressum

1. Allgemeine Regelung

Diese Bedingungen gelten für vereinbarte und von uns bestätigte Abholtermine im Zusammenhang mit dem Ankauf eines Fahrzeugs. Sobald ein Abholtermin abgestimmt und bestätigt wurde, ist dieser Bestandteil der getroffenen Vereinbarung zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen.

2. Planung und Verbindlichkeit der Abholung

Nach der Terminbestätigung wird die Fahrzeugabholung fest in unsere Touren- und Einsatzplanung aufgenommen. Dabei werden unter anderem Fahrer, Transportkapazitäten und Fahrtrouten entsprechend organisiert.

Aus diesem Grund bitten wir darum, vereinbarte Termine zuverlässig einzuhalten. Kurzfristige Änderungen oder Absagen können zu zusätzlichem Aufwand führen, da Personal und Transportmittel bereits für den jeweiligen Auftrag eingeplant wurden.

3. Absage oder Verschiebung des Termins

Eine Änderung oder Stornierung des vereinbarten Abholtermins ist grundsätzlich möglich, sollte jedoch rechtzeitig mitgeteilt werden.

Kostenfrei kann ein bestätigter Termin bis spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Abholzeitpunkt abgesagt oder verschoben werden. Die Mitteilung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Eine Terminänderung oder Absage gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns bestätigt wurde.

Geht die Absage oder Änderungsanfrage später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei uns ein, können bereits Kosten entstanden sein. Dazu zählen beispielsweise Aufwendungen für die Einsatzplanung, reservierte Fahrer, bereitgestellte Transportfahrzeuge oder bereits vorbereitete Fahrten.

In solchen Fällen behalten wir uns vor, die entstandenen Kosten ganz oder teilweise in angemessener Höhe zu berechnen.

4. Nicht durchführbare Abholung / Leerfahrt

Kann die Abholung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht durchgeführt werden, kann dies als Leerfahrt gewertet werden.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn:

  • der Kunde oder eine bevollmächtigte Person zum vereinbarten Zeitpunkt nicht vor Ort ist,
  • das Fahrzeug nicht auffindbar oder nicht zugänglich ist,
  • das Fahrzeug entgegen der Absprache nicht abholbereit ist,
  • notwendige Unterlagen oder Schlüssel nicht bereitliegen,
  • der Kunde den Verkauf vor Ort ohne vorherige rechtzeitige Mitteilung ablehnt.

Entsteht dadurch eine vergebliche Anfahrt, können die hierfür angefallenen Kosten berechnet werden. Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand, insbesondere nach Entfernung, Zeitaufwand, Personal- und Fahrzeugkosten.

5. Erreichbarkeit bei Terminänderungen

Sollten Sie den vereinbarten Abholtermin nicht einhalten können oder eine Änderung wünschen, informieren Sie uns bitte frühzeitig.

Telefon: 0176 / 32113258
E-Mail: info@autoverschrottung-kostenlos.nrw

Damit wir Ihre Anfrage schnell zuordnen können, nennen Sie bitte bei jeder Kontaktaufnahme:

  • Ihren vollständigen Namen,
  • die Abholadresse,
  • den vereinbarten Termin,
  • das betreffende Fahrzeug.

6. Anerkennung der Bedingungen

Mit der Bestätigung des Abholtermins erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen zur Fahrzeugabholung, Terminverschiebung und Stornierung einverstanden.

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Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Fangen wir mit Ihren Daten an:
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Perfekt - noch Anmerkungen?
Super, dann haben wir alle Informationen.